Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß Anlage 3 zu § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Lufthansa Seeheim GmbH (nachfolgend „Lufthansa Seeheim“ oder „wir“) misst der digitalen Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen eine hohe Bedeutung zu. Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, allen Nutzer:innen ein inklusives und barrierefreies Online-Erlebnis zu bieten. Unser Ziel ist dabei, unsere Dienstleistungen für jedermann leicht auffindbar, zugänglich, nutzbar und verständlich zu machen.
Geltungsbereich dieser Informationen
Diese Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/882 und ihrer Umsetzungsgesetze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die im Impressum mit Namen und Anschrift aufgeführte Gesellschaft des Lufthansa Konzerns auf der Webseite www.lufthansa-seeheim.de anbietet oder erbringt.
Sie wurde am 27. Juni 2025 erstellt und wird bei Bedarf überprüft und aktualisiert.
Beschreibung der geltenden Anforderungen
Die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen ergeben sich aus den Umsetzungsgesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen („European Accessibility Act“ oder „EAA“). Daraus ergibt sich in Umsetzung von Anhang V zur Richtlinie (EU) 2019/882 auch die Verpflichtung zur Angabe und Veröffentlichung von Informationen zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen.
In Deutschland ergeben sich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“), für Dienstleistungen aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 BFSG sowie aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Informationen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen folgt aus § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit der BFSGV.
Die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen folgen zudem aus den in diesen Rechtsakten referenzierten nationalen, europäischen und internationalen Rechtsnormen. Bei der Erfüllung der Anforderungen für Dienstleistungen ist der Stand der Technik zu beachten. Hinsichtlich diesem findet die harmonisierte Europäische Norm EN 301 549 Anwendung, welche in Annex A die Web Content Accessibility Guidelines („WCAG“), aktuell deren Konformitätsstufe 2.1 A, AA, für verbindlich erklärt.
Beschreibung der Dienstleistung im Sinne des § 1 Absatz 3 i.V.m. § 2 Nummer 26 und Anlage 3 zum BFSG
Die Lufthansa Seeheim GmbH ist ein auf Tagungen und Veranstaltungen spezialisiertes Hotelunternehmen mit Sitz in Seeheim-Jugenheim. Zum Leistungsangebot gehören die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten, gastronomischen Angeboten (Restaurant, Bars, Bankette), Veranstaltungs- und Konferenzräumen, sowie begleitenden Services wie Parkmöglichkeiten, Fitness-, Pool- und Saunabereich und WLAN. Die Buchung und Verwaltung dieser Dienstleistungen erfolgt sowohl online über die Website des Hotels als auch telefonisch, per Mail oder vor Ort.
Lufthansa Seeheim richtet sich vor allem an Geschäftsreisende und Tagungsgäste und steht sowohl für interne Unternehmen der Lufthansa Group als auch externe Kund:innen zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen finden Sie auf der Website des Hotels unter www.lufthansa-seeheim.de.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Vor der Buchung eines Aufenthalts über unsere Website können sich Verbraucher:innen im ersten Schritt über verschiedene Zimmerkategorien, Tagungsräumlichkeiten, gastronomische Angebote, sowie über ergänzende Services wie Rahmenprogramme oder den Recreation Bereich informieren. Nach Auswahl der Reisedaten, des Zimmers und ggf. weiterer Leistungen wird ein personalisiertes Angebot angezeigt.
Die Buchung wird durch Betätigung des Buttons „Jetzt buchen“ verbindlich abgeschlossen. Im Anschluss erhalten Verbraucher:innen eine Buchungsbestätigung per E-Mail sowie bei Bedarf weitere Informationen zur Anreise, zum Check-in oder zu gebuchten Leistungen.
Detaillierte Informationen zum Ablauf des Aufenthalts, zu gastronomischen Angeboten vor Ort, zu der Ausstattung von Veranstaltungsräumen und weiteren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Webseite unter www.lufthansa-seeheim.de.
Konformitätsstatus
Basierend auf unserer zuletzt durchgeführten Bewertung, ist die Webseite www.lufthansa-seeheim.de teilweise konform mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA sowie der Europäischen Norm EN 301 549, wie sie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Bezug genommen werden. Dies bedeutet, dass wesentliche Teile der Webseite den einschlägigen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit bereits entsprechen, jedoch in einzelnen Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht, um vollständige Konformität zu erreichen. Wir arbeiten aktiv an der Beseitigung dieser verbleibenden Barrieren.
Festgestellte Barrierefreiheitsprobleme
Trotz beträchtlicher Anstrengungen, die Webseite barrierefrei zu gestalten, haben wir festgestellt, dass die folgenden Inhalte und Funktionsbereiche noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten aktiv an der Behebung dieser Mängel:
- Einige Bilder enthalten fehlende oder unvollständige Alternativtexte.
- Die Farbkontraste entsprechen nicht durchgängig den Anforderungen der WCAG 2.1 (AA).
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei aufbereitet.
- Einige interaktive Bereiche sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar oder für Screenreader zugänglich.
- Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar.
- Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar.
- Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen.
- Nicht-deskriptive Links: Links wie „Hier klicken“ oder „Mehr“ sind unklar.
- Inhalte von Drittanbietern: Eingebettete Tools von Drittanbietern entsprechen möglicherweise nicht vollständig unseren Standards.
Es wurde ein umfassender Plan zur Behebung der festgestellten Probleme in die Wege geleitet, der eine zeitnahe Lösung dieser ermöglichen soll. Die Website basiert derzeit auf dem CMS WordPress. Ein vollständiger Relaunch der Website ist für 2026 geplant, bei dem die Barrierefreiheit von Beginn an systematisch berücksichtigt und umgesetzt wird. Die Verbesserungen der Barrierefreiheit werden bis dahin schrittweise auf der gesamten Plattform eingeführt, sobald sie abgeschlossen und gründlich getestet worden sind.
Haftungsausschluss für externe Inhalte
Lufthansa Seeheim übernimmt für verlinkte Dienstleistungen von Drittanbietern, die nicht unserer Kontrolle oder Verantwortung unterliegen, keine Haftung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Barrierefreiheit dieser Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Durch die Nutzung der Links erkennen Sie an, dass Lufthansa Seeheim nicht für eventuelle Schäden oder rechtliche Konsequenzen haftet.
Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Sie können sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde oder nationale Durchsetzungsstelle wenden.
In Deutschland ist dies:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de